Selbstverteidigung

Blick vom HochhausdachSelbsttötung als Notwehr? – Christlich kaum zu rechtfertigen, aber womöglich ein »entschuldbares Unrecht«?

Bezugsrahmen ist der »ordo amoris«, die wohlgeordnete Hierarchie unserer Neigungen und der »Gegenstände« unserer Wertschätzung: Der »amor sui« sieht die Integrität seiner selbst an Leib und Leben bedroht. – Ein korrumpiertes »alter ego« droht mit Überwältigung, Verdrängung, Vernichtung intakter Identität. – Es gilt der Rechtsgrundsatz: »vim vi repellere licet« (»Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt werden.«) – Der Angreifer muss gehen, damit der Angegriffene im selbst gewählten Tod bleiben kann, was er ist.

Im Freitod wählt das Ich seine Selbst-Verteidigung; es versucht den Bestand des Eigenen zu sichern, indem es seine enteignete Beständigkeit aufgibt.

© 2022 Christoph D. Hoffmann
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Hochaus: Pixabay

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